Irmgard Hartmann

Austria Guide & Iceland Tourist Guide

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Honorar (bis 31.12.2023)
für Führungen werktags in der Zeit zwischen 8.00 und 18.00 Uhr:

Zu Fuß für Gruppen bis 25 Personen:

  • Altstadtspaziergang in Salzburg oder Linz (2 Stunden): Deutsch € 168,-  Fremdsprache € 180,-
  • Altstadtführung bis zu 3 Stunden: Deutsch € 196,-  Fremdsprache € 210,-

Mit dem Bus oder zu Fuß für Gruppen bis 25 Personen:

  • Halbtagsführung (bis zu 4 Stunden): Deutsch € 224,-  Fremdsprache € 240,-
  • Ganztagsführung (bis zu 8 Stunden, inkl. 1,5 Std. Mittagspause): Deutsch € 336,- Fremdsprache € 360,-

Reisebetreuer-Tätigkeiten, insbesondere Transfers, sind wie Führungen zu honorieren.

Überstunde: Deutsch: € 56,- Fremdsprache € 60,-

Zuschläge morgens vor 8.00 Uhr, abends ab 18:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen + 20% auf die oben angeführte Preise.

Eine Pauschale von 80,- Euro pro Führung fällt an, wenn die Aufwendungen für Vorbereitungen der Programme über die gängigen Vorschläge hinausgehen. 

Preise für individuell geplante Touren zu Spezialthemen nach Vereinbarung.
Alle Preise verstehen sich als steuerfreie Leistung gemäß 6 Abs. 1 Z 27 UStG.

Zusatzleistungen
(Bus, Eintritte, Anmietung eines Audiosystems etc.) sind im Führungshonorar nicht inkludiert und werden gesondert verrechnet.

Anfrage / Angebot
Bitte senden Sie mir Ihre Anfrage per Mail mit Angabe der gewünschten Führung sowie Datum und Uhrzeit. Gerne stelle ich auch ein maßgeschneidertes Programm nach Ihren Wünschen zusammen. Sie erhalten von mir ein schriftliches Angebot. Bestellungen können dann mündlich oder schriftlich erfolgen und gelten mit meiner schriftlichen Rückbestätigung als verbindlich gebucht. Änderungen und Stornos müssen bitte schriftlich erfolgen.

Stornobedingungen
Die Stornierung einer gebuchten Führung ist bis 10 Tage vor dem Termin kostenlos schriftlich möglich. Danach kommen folgende Stornogebühren zur Anwendung:

10 bis 4 Tage vor dem Termin: 50%
Ab 3 Tagen vor dem Termin: 100%
des vereinbarten Honorars.

Bei Nichterscheinen der Gruppe am vereinbarten Treffpunkt gilt die Führung als durchgeführt, und es ist daher der volle Tarif ohne Abzug fällig.

Treffpunkt / Verspätung
Im Falle der Verspätung des Kunden verpflichtet sich die Fremdenführerin, 60 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf den Kunden zu warten. Die Wartezeit wird in die Führungsdauer eingerechnet. Bei Verspätung besteht kein automatischer Anspruch auf eine Führung in vollem Umfang. Eine Verlängerung hängt von der Verfügbarkeit ab und wird als Überstunde in Rechnung gestellt.
Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, 30 Minuten auf die Fremdenführerin zu warten.


Verhinderung der Fremdenführerin
Im Falle einer Erkrankung oder unerwarteten Verhinderung bemüht sich die Fremdenführerin eine qualifizierte Vertretung zu organisieren. Der Auftraggeber wird umgehend informiert.


Rechnungslegung / Bezahlung
Die Rechnungslegung erfolgt nach fixer Erteilung des Auftrags. Der Rechnungsbetrag ist bis 3 Tage vor der Führung spesenfrei für die Empfängerin auf das Bankkonto zu überweisen. In Ausnahmefällen kann Barzahlung unmittelbar nach der Führung vereinbart werden. Kosten für Überstunden, zusätzliche Führungsteilnehmer u.ä. werden nach der Führung nachverrechnet und sind dann prompt zu überweisen.


Video- und Tonaufnahmen
während der Führung sind nicht gestattet.


Haftungsausschluss
Fremdenführer haften in Ausübung ihrer Berufstätigkeit nur für Schäden, die sie anderen rechtswidrig und schuldhaft zufügen. Die Fremdenführerin haftet keinesfalls, wenn ein Gast einen Schaden erleidet, durch eigenes unvorsichtiges oder ungeschicktes Verhalten oder durch Zufall zu Schaden kommt. Die Teilnahme an Führungen erfolgt ausnahmslos auf eigene Gefahr.
Kurzfristige Programmänderungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse sind möglich und begründen keine Preisminderung.


Gerichtsstand: Attersee, Stand 2023

 

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